Wann braucht es ein Gutachten?

Für die Haltung bestimmter Wildtiere mit besonders hohen Ansprüchen an Haltung und Pflege reicht eine normale Haltebewilligung nicht aus. In diesen Fällen darf die kantonale Behörde eine Bewilligung nur erteilen, wenn ein Gutachten einer unabhängigen und anerkannten Fachperson bestätigt, dass die vorgesehenen Gehege und Einrichtungen eine tiergerechte Haltung ermöglichen.
Diese Gutachtenpflicht betrifft insbesondere Tierarten, deren Haltung besonders komplex ist – etwa viele Meeressäuger, Primaten, Grossraubtiere, Elefanten, Nashörner, Giraffen, bestimmte Reptilien, Haie und Rochen sowie weitere spezialisierte Arten. Die betroffenen Tiergruppen sind in Artikel 92 der Schweizer Tierschutzverordnung aufgeführt. Die Fachperson wird gemeinsam durch die gesuchstellende Person und die zuständige kantonale Behörde bestimmt. Zooschweiz führt regelmässig im Auftrag kantonaler Veterinärämter Haltungsgutachten durch.
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